Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

Allgemeines


-Der SGV-Jugendhof ist die Jugendbildungsstätte des Sauerländischen Gebirgsvereins e.V. Seit 2020 sind wir zudem Partnerhaus des Deutschen Jugendherbergswerkes, Landesverband Westfalen Lippe e.V. (DJH). Aufgrund seiner Ausstattung ist der SGV-Jugendhof für Ferien-, Freizeit- und Schullandheimaufenthalte, Lehrgänge, Tagungen und sonstige Bildungsveranstaltungen geeignet.
-Voraussetzung für die Übernachtung im Jugendhof ist eine Mitgliedschaft im SGV oder DJH.
-Gruppen werden aufgenommen, wenn sie von wenigstens einer verantwortlichen Person (bei gemischten Gruppen möglichst von einer Leiterin und einem Leiter) begleitet werden. Die Begleitpersonen müssen im SGV-Jugendhof übernachten.
-Um Störungen der Nachtruhe zu vermeiden, werden in der Regel ab 22.00 Uhr keine neu ankommenden Gäste mehr aufgenommen.
-Personen, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, sind von der Aufnahme ausgeschlossen.
-Kraftfahrzeuge aller Art dürfen nur auf den dafür gekennzeichneten Plätzen abgestellt werden.


Reservierung


-Die Gäste können ihren Aufenthalt persönlich, telefonisch, per Fax, per Post, per E-Mail oder online reservieren.
-Die Reservierungsanfrage sollte folgende Angaben enthalten: Name, Anschrift, Daten der Ankunft und Abreise, Anzahl der Personen unter Angabe der Geschlechter, Geburtsdaten, bei Familien Alter der Kinder, Verpflegungswünsche, Mitgliedsnummer (wenn vorhanden).
-Die Reservierung wird mit der schriftlichen oder mündlichen Zusage bzw. dem Abschluss eines schriftlichen Belegungsvertrages für beide Seiten verbindlich.
-Unangemeldete Gäste können nur übernachten, wenn die Belegungssituation es zulässt.


Zahlung


-Die Zahlung für den Aufenthalt ist spätestens bei der Abreise fällig. Eine Anzahlung kann verlangt werden. Näheres regelt der abgeschlossene Belegungsvertrag.


Absagen


-Angemeldete Einzelgäste müssen schriftlich absagen. Die Absage muss der Hausleitung bis zum Vortag der Anreise, 18.00 Uhr, zugegangen sein.
-Angemeldete Gruppen müssen schriftlich absagen. Die Absage muss mindestens 8 Wochen vor dem Anreisetag der Hausleitung zugegangen sein, wenn nicht mit der Hausleitung etwas anderes vereinbart worden ist. Auch eine Berichtigung der Teilnehmerzahl muss mindestens 8 Wochen vor dem geplanten Anreisetag schriftlich erfolgen.
- Angemeldete Familien mit einer Aufenthaltsdauer von 1-3 Tagen müssen mit einer Frist von einer Woche, bei einer Aufenthaltsdauer ab 4 Tagen mit einer Frist von vier Wochen vor dem Anreisetag schriftlich absagen.
- Begründete Absagen durch die Hausleitung des SGV-Jugendhofes müssen gegenüber angemeldeten Gästen mindestens 4 Wochen vor dem Anreisetag erfolgen. Betroffene Gäste erhalten die notwendige Unterstützung, eine anderweitige Unterkunft zu finden. Kurzfristige Absagen dürfen nur aus wichtigem Grund erfolgen.


Ausfallzahlungen


- Wenn die Absagefristen nicht eingehalten werden oder zwischen der Zahl der angemeldeten und der angereisten Gäste eine Minderung eintritt oder die Gäste nicht erscheinen, wird je Person und Tag eine Entschädigung von 50% aller vereinbarten Leistungen fällig, es sei denn, der Gast weist nach, dass ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist.
- Sollten die durch den Rücktritt entstandenen Kosten nachweisbar höher sein als dieser Pauschalbetrag, so wird vom Gast dieser Betrag geschuldet.
- Auf die Entschädigung wird verzichtet, wenn die vereinbarten Leistungen von
anderen Gästen in Anspruch genommen werden.


Preise


- Grundlage der Preise ist die aktuelle Preisliste zum Zeitpunkt des Eingangs der Reservierungsanfrage, wenn nicht andere Preise im Belegungsvertrag vereinbart sind.


Haftung


- Gäste, die aus eigenem Verschulden Schäden an Gebäuden und Inventar verursachen, werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zum Ersatz herangezogen (Erziehungsberechtigte und Veranstalter eingeschlossen). Der Ersatz ist unabhängig von der Ermittlung des Schädigers vom Vertragsnehmer zu leisten.
- Eine Haftung für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Wertgegenständen kann nur übernommen werden, wenn diese der Hausleitung oder ihrer Vertretung ausdrücklich zur Verwahrung gegeben wurden. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
- Für Schäden an Kraftfahrzeugen (einschließlich Inhalt) und Fahrrädern, die sich auf dem Gelände des SGV-Jugendhofes befinden, wird nicht gehaftet.


(Stand Januar 2020)


SGV-Jugendhof
Hasenwinkel 4
59821 Arnsberg
Telefon (02931) 52 48-25
Telefax (0293 1) 52 48-27
E-Mail jugendhof@sgv.de
Homepage www.sgv.de
Hausleitung: Sonja Fortmann

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